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Gremien

Ohne uns parteipolitisch anbiedern zu wollen, entnehmen wir hier der Homepage der Vaust Erläuterungen zu den wichtigsten Organen und gremien der universitären Struktur:

InstitutsleiterIn (Institutsvorstand): LeiterIn eines Instituts. Sie bzw. er wird vom Rektorat nach Anhörung des Institutsbeirates für maximal vier Jahre bestellt.

Institutsbeirat: Kollegialorgan der LFU mit beratender Funktion; die Kurien ProfessorInnen, Mittelbau, Studierende, Allgemeinbedienstete sind im Verhältnis 2x : x : x : 1 vertreten;

Anmerkung: Am Institut für Erziehungswissenschaft heißt dieser Beirat Insitututsbesprechung und findet mehrmals im Semester statt.

Fakultätsrat: Kollegialorgan der LFU mit beratender Funktion; die Kurien ProfessorInnen, Mittelbau, Studierende, Allgemeinbedienstete sind im Verhältnis 2x : x : x : 1 vertreten.

Anmerkung: An der Fakluätt für Bildungswissenschaft heißt dieses Gremium Fakultätsversammlung und findet mehrmals im Semester statt.


FakultätsstudienleiterIn: Die bzw. der UniversitätsstudienleiterIn ist laut Satzung (studienrechtliche Bestimmungen) der LFU berechtigt UniversitätslehrerInnen ihre Aufgaben zu übertragen, d.h. FakultätsstudienleiterInnen sind im Rahmen ihrer jeweiligen Fakultäten die zuständigen Personen für studienrechtliche Angelegenheiten.

Curriculumkommission (Curricularkommission): Kollegialorgan, das vom Senat zur Erstellung oder Abänderung von Curricula eingerichtet wurde; an den Innsbrucker Universitäten sind ProfessorInnen, Mittelbau und Studierende in diesen Gremien gleichstark vertreten.

Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH): gesetzlich vorgeschriebene (HSG) Interessensvertretung der Studierenden; die Ebenen der ÖH sind die Bundesvertretung (BV) mit Sitz in Wien, die Universitätsvertretungen (UV) an den jeweiligen Unis und die Studienvertretung der einzelnen Studienrichtungen, außerdem können (durch die Satzung) entsprechend der Organisationsstruktur (Organisationsplan) der Universität weitere Vertretungsorgane auf der Ebene von organisatorischen Untereinheiten (wie z.B. Fakultäten) eingerichtet werden, außerdem sind auf den Ebenen BV und UV Referate eingerichtet, die Verwaltungs-, Beratungs- Organisationstätigkeiten ausführen, aber auch politisch arbeiten können.

Rektorat: ist eines der drei Leitungsgremien der Universität; besteht aus RektorIn und bis zu vier VizerektorInnen; das Rektorat leitet die Universität und repräsentiert diese nach außen, zu seinen wichtigsten Aufgaben zählt die Zuteilung des Budgets, Erstellung der Satzung, des Organisationsplans und des Entwicklungsplans und die gesamte Personalpolitik.

RektorIn: ist VorsitzendeR des Rektorats, obersteR VorgesetzteR des gesamten Universitätspersonals.

VizerektorIn: Mitglied des Rektorats; an einer Universität gibt es bis zu vier VizerektorInnen, welchen jeweils ein Ressort (z.B. Forschung, Verwaltung oder Lehre) zugeteilt ist, sie unterstehen der Rektorin oder dem Rektor.

Senat: das oberste Kollegialorgan und eines der drei Leitungsgremien der Universität; seine Kompetenzen beschränken sich hauptsächlich auf Stellungnahmen, Einrichtung anderer Kollegialorgane wie z.B. Curriculumkommissionen und Beschluss der vom Rektorat vorgelegten Satzungsteile; seine Zusammensetzung ist gekennzeichnet durch eine absolute Mehrheit der ProfessorInnen, ein Viertel der Mitglieder sind Studierende, der Rest der Mandate entfällt auf Mittelbau und Allgemeinbedienstete.

Universitätsrat: eines der drei Leitungsgremien der Universität; genehmigt Organisationsplan, Entwicklungsplan und diverse Richtlinien; ist das Bindeglied zwischen Uni und Ministerium; er besteht aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern, wobei vier, sechs bzw. acht zu gleichen Teilen von Ministerium und Senat bestellt werden, das letzte Mitglied wird von den anderen Mitgliedern einstimmig gewählt.

 

Zur Universitätsleitung und zum Organisationsplan finden sich auch auf der offizeillen Uni-Hompepage Informationen.

 
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